Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist klar, dass Websitebesucher nur dann getrackt werden dürfen, wenn sie zuvor der Erfassung ihrer Daten zugestimmt haben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass jeder Besucher der Website oder des Online-Shops zu Beginn des Besuchs gefragt werden muss, ob dessen Daten erfasst werden dürfen. Lehnt der Besucher das Tracking ab, dürfen seine Daten nicht erfasst werden. Für Unternehmen stellt dies ein Problem dar, da eine umfassende Datengrundlage für die Auswertung der Performance der Website oder des Online-Shops sowie für die Optimierung von Advertising-Kampagnen notwendig ist. Die Ablehnungsquoten variieren je nach Branche und Zielpublikum zwischen 30 % und 80 %.
Unternehmen müssen daher bestrebt sein, möglichst viele Daten zu erfassen und somit möglichst viele ihrer Websitebesucher zu tracken. Datenschützer hingegen verfolgen das gegenteilige Ziel. In diesem Beitrag betrachten wir den Google Consent Mode, der als Baustein in diesem System, je nach Konfiguration, die Menge der erfassten Daten erheblich beeinflusst.
In diesem Beitrag betrachten wir den Google Consent Mode, der als Baustein in diesem System, je nach Konfiguration die Menge der erfassten Daten erheblich beeinflusst.
Der Google Consent Mode ist funktional zwischen der Consent Management Plattform und den Tracking Tags angesiedelt. Consent Management Plattformen wie Cookiebot oder Borlabs fragen über einen Cookie Banner die Websitebesucher nach der Einwilligung zur Datenerfassung, speichern deren Entscheidung und bieten die Möglichkeit, die Entscheidung später anzupassen.
Stimmt ein Websitebesucher im Cookie Banner dem Tracking zu, werden dessen Daten erfasst und an die implementierten Tracking Tools wie Google Analytics und Google Ads weitergegeben. Stimmt der Websitebesucher nicht zu, werden die Daten (eigentlich) nicht erfasst.
Der Google Consent Mode hat in diesem Prozess die Aufgabe die jeweilige Consent-Entscheidung der Websitebesucher an die Tracking-Tags der jeweiligen Tracking Tools weiterzugeben und somit deren Verhalten zu steuern.
Der Google Consent Mode wurde im Kontext verschärfter Datenschutzgesetze und -vorschriften entwickelt, zu denen auch der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union gehört. Der DMA fördert Datenschutz, fairen Wettbewerb, Transparenz und Innovation auf dem digitalen Markt. Hauptgründe für die Schaffung des Google Consent Mode sind:
Der Google Consent Mode unterteilt sich in eine Basic und eine Advanced Variante.
Der Basic Google Consent Mode
In der Basic Variante wird das Verhalten der Tracking Tags von Google Consent Mode so gesteuert, dass diese nur ausgelöst werden und Daten erfassen, wenn der Websitebesucher seine Zustimmung über das Cookie Banner erteilt hat. In diesem Fall setzen die Tracking Tools Cookies, die die Daten des Websitebesuchers speichern und an die Tracking Tools weitergeben. Lehnt der Websitebesucher den Consent ab, wird er nicht getrackt.
Der Advanced Google Consent Mode
In der Advanced Variante wird das Verhalten der Tracking Tags so gesteuert, dass sie auch ausgelöst werden, wenn der Websitebesucher seine Zustimmung ablehnt oder gar nicht entscheidet. In diesem Fall erfolgt die Weiterleitung der Daten allerdings nicht über Cookies sondern über sogenannte Pings. Ein Ping erfasst Daten auf einer 0/1 Basis. Das bedeutet, dass lediglich erfasst wird, DASS jemand auf der Website ist und DASS jemand auf der Website eine bestimmte Handlung durchführt. Google verspricht, dass dabei keine personenbezogenen Daten erfasst werden, weshalb man sagen könnte, dass das Tracking bei abgelehntem Consent via Ping DSGVO-konform ist. Fragt man allerdings Datenschützer, verneinen sie dies. Das liegt v.a. daran, dass bei jedem Ping auch die IP-Adresse des Websitebesuchers erfasst wird. Und die IP-Adresse ist bekanntlich ein personenbezogenes Datum, für deren Erfassung die Zustimmung des Websitebesuchers nötig wäre. Da nutzt in den Augen der Datenschützer auch das Versprechen von Google nichts, die IP-Adresse nach der Ankunft zu anonymisieren.
Aus Datenschützersicht ist die Advanced Variante des Google Consent Mode nicht legal, weshalb man mit der Basic Variante sicherer in Bezug auf die DSGVO ist. Wichtig ist nun aber zu erwähnen, dass die Daten, die via Ping im Advanced Mode erfasst werden, für eine Modellierung in Google Analytics und Google Ads genutzt werden. Diese Modellierung kombiniert die Daten, die mit der Zustimmung der Websitebesucher erfasst wurden mit den 0/1 Daten, die via Ping bei Consent-Ablehnung erfasst wurden. Damit vergrößert die Modellierung die Datenbasis mit Hilfe von KI in Google Analytics und Google Ads. Der Basic Mode tut das nicht. Für Werbetreibende schließt sich damit ein großes Stück einer Datenlücke, die wegen Consent-Ablehnungen und Ad-Blockern entstanden ist. Und hier liegt das größte Argument für die Advanced Variante des Google Consent Mode.
Der Google Consent Mode ist für Unternehmen, die Google Analytics und Google Ads nutzen seit dem 06.03.2024 Pflicht. Ohne die Integration des Google Consent Mode werden keine Daten in den genannten Tracking Tools erfasst. Das wäre der Tot fürs Performance Marketing. Am Ende muss jedes Unternehmen entscheiden, ob es die Basic oder die Advanced Variante des Google Consent Mode einsetzt.
Der Advanced Google Consent Mode misst auch ohne Zustimmung der Websitebesucher. Das hat riesige Vorteile für die Auswertung der Performance der Website, des Online-Shops und der Advertising-Kampagnen. Allerdings werden mit der IP-Adresse auch personenbezogene Daten erfasst. Bei abgelehntem Tracking-Consent der Websitebesucher befinden wir uns damit im Graubereich, wenn wir darauf vertrauen, dass Google, wie versprochen, die IP-Adresse nicht nutzt. Wenn wir Google das Versprechen nicht abnehmen, müssen wir klar sagen, dass der Advanced Google Consent Mode illegal ist.
Implementieren wir den Advanced Google Consent Mode allerdings nicht über ein Client-Side-Tracking sondern über ein Server-Side-Tracking, sieht das ganze wieder anders aus. Denn beim Server-Side-Tracking gehen die auf der Website erfassten Daten nicht direkt an Google Analytics und Google Ads sondern zunächst an einen eigene Server. Dort können die erfassten Daten von uns angepasst und ausgedünnt werden, bevor sie an die genannten Plattformen gehen. Hier könnten wir im Advanced Google Consent Mode via Ping erfasste IP-Adresse anonymisieren oder gar ganz abschneiden bevor die Daten an Google Analytics und Google Ads gehen. Sicher, das Setup eines Server-Side-Trackings erfordert hohes Technisches Know-how, resultiert mit dem Advanced Google Consent Mode aber in einer sehr viel höheren Datenquantität und Qualität.
Der Switch von einem Client-Side-Tracking mit dem Basic Google Consent Mode hin zu einem Server-Side-Tracking mit dem Advanced Google Consent Mode macht für Unternehmen, ab einer bestimmten Größe Sinn, denn die tatsächliche Datenmodellierung, wegen der wir den Advanced Google Consent Mode einsetzen, bedarf eine bestimmte Menge an Traffic auf der Website. Kleinere Unternehmen, die diese Menge an Traffic nicht haben, fahren sehr gut mit den relativ einfach zu implementierenden Client-Side-Tracking in Kombination mit den Basic Google Consent Mode.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag wurde mit der Unterstützung von ChatGPT geschrieben
Dann vereinbare jetzt ein Gespräch und ich erzähle dir, wie wir dich unterstützen können.
André Jontza
Geschäftsführung Let’s Ads